Markenanmeldung

Vor der Anmeldung einer Marke, ist es erforderlich sich Gedanken über den für das eigene Produkt oder die Dienstleistung erforderlichen Schutz zu machen. Denn neben einer Marke ist regelmäßig auch Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und die Eintragung als Design (Geschmacksmuster) in Betracht zu ziehen. Wenn man sich auf der Basis des Benutzungszwangs einer Marke (in den ersten 5 Jahren gibt es eine Benutzungsschonfrist) für konkrete Waren und Dienstleistungen entschieden hat und auf dieses Basis mittels einer Recherche einen Überblick über den aktuellen Stand der konkurrierenden gewerblichen Schutzrechte Dritter verschafft hat, ist die Entscheidung zu treffen, ob eine deutsche Marke ausreicht oder eine europäische Marke (Unionsmarke) oder gar eine internationale Markenanmeldung (via WIPO) ratsamer ist.

Wir erstellen für Sie das Klassenverzeichnis gemäß der Nizzaer Klassifikation, führen als Anwalt die Markenrecherche durch und melden dann die Marke für Sie an. Diese Leistungen sind in unseren günstigen Pauschalpreisen für anwaltliche Tätigkeit vollständig abgedeckt. Informationen darüber, was eine Markenanmeldung kostet, finden Sie unter den Links:

Markenanmeldung Deutsche Marke

Markenanmeldung Unionsmarke

Markenanmeldung: internationale Marke

Weitere Informationen über die Grundbegriffe des Markenrechts und vor allem über die Unterschiede zwischen reinen Wortmarken oder Bildmarken und der Kombinationsmarke (Wort-Bild-Marke) sowie die Grundlagen der Überlegungen, die bei einer Markenmeldung aber auch einer späteren Markenverteidigung haben wir Ihnen in unserem kleinen Leitfaden: „Grundbegriffe: Markenrecht“ zusammengestellt.