Widerspruchsverfahren

Wenn nun Dritte sich durch Ihre Markenanmeldung in ihren Rechten verletzt fühlen, dann haben diese die im Verhältnis zum Verletzungsprozess günstigere Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung der Anmeldung gegen die Eintragung der neuen Marke vorzugehen. Dieses Widerspruchsverfahren kann je nach Vortrag des Widersprechenden unterschiedlich aufwändig sein, so dass wir hier im Einzelfall eine Honorarvereinbarung treffen müssen. Lediglich für die Markenanmeldungen auf Basis unserer Markenflatrate, sind unsere Anwaltskosten auch für das Widerspruchsverfahren mit eingeschlossen. Eine Recherche durch unsere Kanzlei minimiert aber das Risiko, dass Widerspruchsverfahren überhaupt erst eingelegt werden, erheblich.

Umkehrt ist es für Markeninhaber aber auch dringend angeraten, kontinuierlich die Neuanmeldungen von Marken zu überprüfen, damit nicht ein Unternehmen eine identische oder ähnliche Marke eintragen lässt und hierdurch Ihre Rechte verletzt. Denn nur innerhalb der Widerspruchsfrist ist es Ihnen möglich, die Marke mit verhältnismäßig geringem finanziellem Aufwand löschen zu lassen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist bleibt Ihnen nur noch der Markenverletzungsprozess. Wir nehmen als Markenanwalt im Rahmen der Markenüberwachung  Ihnen diese Kontrolle der Register ab und helfen so auf günstige Art und Weise Ihre Markenrechte zu wahren.

Wenn Sie eine Marke angemeldet haben und jemand gegen diese Anmeldung Widerspruch einlegt, oder wenn Sie selbst sich entscheiden, gegen eine neu angemeldete Marke Widerspruch einzulegen, dann können wir Sie in diesem markenrechtlichen Widerspruchsverfahren vertreten.

Hierzu ist immer zunächst auch eine Amtsgebühr an die Behörde (DPMA für deutsche Marke = 250 EUR / EUIPO für Unionsmarke = 320 EUR) einzuzahlen. Hinzu kommen dann noch die Anwaltsgebühren.

In meiner Kanzlei besteht die Gepflogenheit, für das Führen des Widerspruchsverfahrens vor dem DPMA pauschal den Betrag von 500 EUR zzgl. USt. zu berechnen. Bei Widerspruchsverfahren vor dem europäischen Markenamt EUIPO betragen meine Gebühren pauschal 700 EUR zzgl. USt., soweit das Verfahren in deutscher Sprache geführt wird. Bei englischer Sprache wird ein Zuschlag von 50% berechnet.

Weiterlesen: Löschungsverfahren / Nichtigkeitsverfahren