Ihr Anwalt für Markenrecht

Ihre Marke ist wertvoll und muss geschützt werden.

Wir sorgen dafür.

RA Matutis - Marke Rechtsanwalt

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (= Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht) stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei bei allen Fragestellungen rund um das Markenrecht bundesweit zur Verfügung.

Sie wollen eine Marke anmelden?

Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess der Prüfung, Recherche bis hin zur Durchführung der Markeneintragung um Probleme gleich im Vorfeld zu vermeiden.

Wir erstellen für Sie das Klassenverzeichnis gemäß der Nizzaer Klassifikation, führen als Anwalt die Markenrecherche durch und melden dann die Marke für Sie an. Diese Leistungen sind in unseren günstigen Pauschalpreisen für anwaltliche Tätigkeit vollständig abgedeckt. Informationen darüber, was eine Marke eintragen kostet, finden Sie unter den Links „deutsche Marke anmelden“,europäische Marke anmelden“ und „internationale Markenanmeldung“ auf dieser Internetseite.

Sie haben bereits eine Marke und Dritte verletzen Ihre Markenrechte?

Bei Markenverletzungen ist schnelles und richtiges Handeln gefragt. Eine falsche Reaktion kann schnell zu unverzeihlichen Rechtsnachteilen führen. Das empfehlenswerte Vorgehen haben wir Ihnen unter der Rubrik „Markenverletzung verfolgen“ zusammengestellt.

Sie haben selbst eine Marke verletzt?

Hier ist oft Fingerspitzengefühl und sehr viel Fachwissen gefragt. Oft geht es hier um sehr hohe Schadenersatzforderungen, so dass nicht selten der Fortbestand eines Unternehmens von dem Ergebnis der Verteidigung abhängt.

Keine Experimente im Markenrecht

Marken sind oft die wesentlichen Werte eines Unternehmens und oft werden die Marken auch mit dem Unternehmen an sich gleichgesetzt. Es ist daher wenig verwunderlich, dass Unternehmen bei Markenverletzungen immer rigoros vorgehen. Denn eine Markenverletzung stellt auch immer einen Angriff auf das Unternehmen und seinen Wert an sich dar.

Daher sind im Markenrecht auch die von den Gerichten anzusetztenden Streitwerte, auf deren Basis sich die Gebühren des Gerichts und der Anwälte bemessen, selten unter 50.000 EUR (für eine kaum genutzte oder recht unbedeutende Marke) bis hin zu 250.000 EUR für eine umfassend genutzte und bekannte Marke.

Zu den hohen Streitwerten kommen dann auch noch die möglichen Schadenersatzansprüche, welche entweder auf Basis des konkreten Schadens, der Schadensberechnung nach dem Gewinn des Verletzers oder im Wege der Lizenzanalogie berechnet werden können. Diese Schadenersatzansprüche können dann im schlimmsten Fall zu einer Vernichtung des Unternehmens führen, welches eine Marke verletzt hat. Denn der Schadenersatzanspruch kann rückwirkend für die abgelaufenen vollen drei Kalenderjahre gefordert werden.

Meine Erfahrung – Ihr Gewinn

Das Markenrecht ist ein Teilbereich des unter der Bezeichnung „Gewerblicher Rechtsschutz“ zusammengefassten Rechts des Geistigen Eigentums (neudeutsch „IP-Law“). Seit 2002 bin ich als Rechtsanwalt bereits auch auf dem Gebiet des Markenrechts aktiv und wurde 2013 zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Ein deutlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist das Markenrecht.

Als selbständiger Rechtsanwalt bin ich ebenso Unternehmer wie meine Mandanten, so dass ich bei der Beratung in markenrechtlichen Angelegenheiten nicht nur das juristische Know-How eines Fachanwaltes, sondern auch die wirtschaftlichen Fragen nach dem Sinn und Zweck einer Marke mit einfließen lasse. Dies spiegelt sich z.B. darin wieder, dass es bei der Beratung nicht nur darum geht, dass Sie die von Ihnen gewünschte Marke möglichst eingetragen erhalten, sondern auch, ob die von Ihnen gewünschte Marke überhaupt dazu geeignet ist, den von Ihnen als Unternehmer angestrebten Zweck, welchen Sie mit der Markenanmeldung verfolgen, zu erreichen.