BREXIT und Marken: Zwischenbericht

Nun wurde am der BREXIT unterzeichnet und als DEAL entschieden, dass eine Vereinbarung getroffen wird.

Das Ergebnis für das Markenrecht ist nun, dass wegen der Transitional Period bis zum 31.12.2020 im Wesentlichen EU Recht in Großbritannien weiterhin gilt. Und dies bedeutet, dass auch EU-Schutzrechte bis zu diesem Datum ihre Gültigkeit in Großbritannien behalten.

Das Intellectual Property Office (Patentamt von Großbritannien, kurz nachfolgend einfach UKIPO), hat hierzu mitgeteilt, dass nach dem 31. Dezember 2020 alle Unionsmarken Ihre Wirkung in Großbritannien verlieren. Aber dies ist kein Grund zur Panik oder übereilten Neuanmeldung von britischen Marken.

Denn zugleich hat das UKIPO klargestellt, dass bisher eingetragene Unionsmarken oder internationale Marken mit Benennung der EU automatisch und kostenfrei in britische Marken überführt werden und natürlich auch die Prioritäts- und Senioritätsdaten der Unionsmarken erben.

Und für Anmeldungen, die bis zum 31.12.2020 noch nicht zur Eintragung geführt haben, solle es innerhalb einer Übergangfrist möglich sein, die britische Marke unter Beanspruchung des Zeitrangs der Unionsmarke (welche man bereits angemeldet hat) zu beantragen.

Es wurde sogar bereits mitgeteilt, wie die Entragungsnummern der britischen Marken, welche aus den Unionsmarken entstehen, erhalten. Nämlich die letzten 8 Ziffern der Unionsmarkennummer mit dem Zeichen „UK009“ vorangestellt.

Also, zunächst heißt es nichts veranlassen, sondern abwarten, bis Großbritannien die Umschreibung der Marken vornimmt.