BREXIT und Marken: Zwischenbericht

Nun wurde am der BREXIT unterzeichnet und als DEAL entschieden, dass eine Vereinbarung getroffen wird.

Das Ergebnis für das Markenrecht ist nun, dass wegen der Transitional Period bis zum 31.12.2020 im Wesentlichen EU Recht in Großbritannien weiterhin gilt. Und dies bedeutet, dass auch EU-Schutzrechte bis zu diesem Datum ihre Gültigkeit in Großbritannien behalten.

Das Intellectual Property Office (Patentamt von Großbritannien, kurz nachfolgend einfach UKIPO), hat hierzu mitgeteilt, dass nach dem 31. Dezember 2020 alle Unionsmarken Ihre Wirkung in Großbritannien verlieren. Aber dies ist kein Grund zur Panik oder übereilten Neuanmeldung von britischen Marken.

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Influencer-Marketing und Kennzeichnung der #Werbung

Das Landgericht München (LG München I, Entscheidung vom 29.4.2019 zum Aktenzeichen 4 HK O 14312/18) ist der Ansicht, dass wer für seine Follower offensichtlich ein Influencer ist (also erkennbar den Instagram-Account gewerblich nutzt) muss seine Posts, auch wenn diese auf ein Unternehmen hinweisen, nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen. Jedenfalls, wenn er für den Post nicht von dem z.B. mittels #TAG gekennzeichneten Unternehmen bezahlt wurde.

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Nutzung fremder Marken im SEO

Dass man fremde Marken auf seiner Internetseite nur dann nutzt, wenn man auch entsprechende Produkte dieser Marke vertreibt, dürfte eigentlich allen Unternehmern klar sein.

Dennoch besteht oft ein erhebliches Interesse die eigene Internetseite im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) so zu gestalten, dass bei der Eingabe der fremden Marke in der Suchmaschine die eigene Seite möglichst hoch „rankt“.

Hier bestehen zwei mögliche Rechtsverstöße. Zum einen könnte es sich um eine markenmäßige Nutzung handeln, welche als Verstoß gegen das Markenrecht zu unterlassen ist. Zum anderen könnte es sich um eine Rufausbeutung handeln, welche auch wettbewerbsrechtlich rechtswidrig ist.

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Eine deutsche Marke selbst anmelden

Sie lesen richtig, obwohl ich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin, also zu Recht als Rechtsanwalt für Markenrecht bezeichnet werden kann, will ich hier einmal eine kurze Darstellung / Anleitung zur Anmeldung einer deutschen Marke geben. Wenn Sie die nachfolgenden Schritte abarbeiten, haben Sie am Schluss (soweit Sie alle Entscheidungen richtig getroffen haben) eine deutsche Marke selbst ordnungsgemäß angemeldet. Denn die Anmeldung einer Marke ist grundsätzlich ohne Rechtsanwalt möglich.

Ich gebe jedoch zu bedenken, dass nur weil etwas möglich ist, dies nicht unbedingt sinnvoll sein muss.

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Fremde Marken in den META-Tags

Wer selbst oder durch nicht qualifizierte SEO-Optimierer in den META-Tags oder an sonstigen Stellen im nichtsichtbaren Bereich des Quellcodes der eigenen Internetseite fremde Marken oder Firmennamen etc. einpflegt, begibt sich nicht auf sehr dünnes Eis, sondern ist juristisch gesehen sogar schon eingebrochen. Es kommt überraschend häufig vor, dass sich an den verschiedensten Stellen im Quellcode (z.B. <title> bzw. META-Tag „description“ oder im <img> als „alt=“) die Namen von Konkurrenzprodukten bzw. sogar die der Konkurrenten selbst finden lassen. So blieb es nicht aus, dass alle Instanzen und sogar der Europäische Gerichtshof, diesbezüglich bereits Urteile gefällt haben, die folgendes Ergebnis hatten:

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Immer wieder das Problem mit dem ™

Auch im deutschen und europäischen Rechtsraum sieht man häuft an vermeintlichen Marken das ™ angehängt. Die Bedeutung im angloamerikanischen Rechtsraum lautet (unregistrierte) Trade Mark.

In Deutschland entspricht dies am ehesten der geschäftlichen Bezeichnung gemäß § 5 MarkenG. Eine aus meiner Sicht eher ungewöhnliche Auffassung hat das Kammergericht Berlin (Beschluss v. 31.5.2013 – 5 W 114/13) vertreten. Dort wurde behauptet, dass das TM-Symbol für „Unregistered Trademark“ stehen würde (soweit folge ich dem Kammergericht noch), und der deutschsprachige Verkehr würde ™ dahin verstehen, dass insoweit eine Markeneintragung beantragt worden ist (wie kommt man denn hierauf?).

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