Markenverletzung verfolgen

Sie sind Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung und jemand verletzt Ihre Markenrechte?

Schildern Sie uns den Sachverhalt und wir prüfen zunächst ob wir für Sie tätig werden können und geben eine für Sie kostenlose Ersteinschätzung ab.

Soweit wir nach einer kostenlosen Ersteinschätzung des Sachverhaltes beauftragt werden, Schritte gegen den Markenverletzer einzuleiten (z.B. Abmahnung,  anwaltliches Aufforderungsschreiben, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, Unterlassungsklage, Auskunftsklage oder Schadenersatzklage) erfolgt die Abrechnung gemäß dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Gegenstandswert. Und soweit eine Markenverletzung vorliegt und wir gegen den Markenverletzer vorgehen, hat dieser regelmäßig die gesamten Kosten unserer Tätigkeit zu tragen, so dass bei einer berechtigten Abmahnung Sie normalerweise keine Kosten (bzw. höchstens die Umsatzsteuer bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung) zu tragen haben. Darüber hinaus hat der Markenverletzer den weiteren Schaden zu ersetzen, wenn die Markenverletzung vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen wurde.

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und Erfordernisse des Vorgehens gegen Markenverletzungen. Wir prüfen, ob eine Abmahnung rechtlich ratsam ist, und beraten Sie im Hinblick auf eine effektive Verteidigung Ihrer Ansprüche aus der Marke. Hierbei beachten wir auch die Risiken einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung.

Wir helfen bei der Dokumentation der Markenverletzung und entwickeln mit Ihnen eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich nachhaltige Strategie zur Durchsetzung Ihres Markenrechts.

Senden Sie uns z.B. per E-Mail (mail@matutis.de) Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) und die Unterlagen, durch die die von Ihnen beanstandete Markenverletzung ersichtlich wird. Wir setzen uns dann binnen eines Werktages mit Ihnen in Verbindung.