Was ist eine Bildmarke und warum ist diese sinnvoll?

Eine Bildmarke besteht lediglich aus einer Grafik, ohne Wortbestandteile.

Eintragungsfähig ist eine Grafik dann, wenn Sie geeignet ist, der Kennzeichnungsfunktion einer Marke zu entsprechen. Grafiken entbehren dann jeglicher Unterscheidungskraft, wenn sie typische Merkmale der beanspruchten Ware naturgetreu bildlich wiedergeben oder wenn es sich um eine einfache geometrische oder eine andere einfache grafische Form handelt, die auf der Ware, ihrer Verpackung oder sonst üblicher Weise in lediglich funktioneller oder dekorativer Weise verwendet wird. Je einfacher die Grafik ist, desto mehr muss darauf geachtet werden, dass diese charakteristische Elemente aufweist, in denen das Publikum einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen kann. Aber eine Bildmarke muss keine gestalterische Eigentümlichkeit oder eine originelle Wirkung aufweisen, um als unterscheidungskräftig wahrgenommen werden zu können.

Bei einer reinen Bildmarke sind nicht nur die Markenregister auf Voreintragungen zu prüfen, sondern auch eingetragene Designs bzw. Geschmacksmuster in die Recherchen einzubeziehen. Und besonders problematisch ist hier, dass auch nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Schutzdauer 3 Jahre) zu beachten sind.

Der Vorteil dieser gegenseitigen Beeinflussung von Bildmarken und Designs / Geschmacksmustern ist, dass für den Fall, dass es sich bei einer geplanten Bildmarke um ein neues Design handelt, diese bereits vor der Eintragung mit der ersten Veröffentlichung innerhalb der EU als europäisches nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein gewerbliches Schutzrecht darstellt. Dies hat vor allem bei der Überlegung, ob zunächst eine Wortmarke oder eine Bildmarke für ein Start-Up eingetragen werden soll, eine klare Priorisierung hin zur Wortmarke zur Folge. Denn auch ohne Registrierung, durch die bloße Veröffentlichung ist die optisch wahrnehmbare Bildmarke für zunächst drei Jahre sowieso geschützt.

Vor einer Anmeldung ist eine Einordnung des Bildes gemäß der Wiener Klassifikation erforderlich, um im Rahmen einer Recherche zu prüfen, ob eine identische oder hochgradig ähnliche Grafik bereits als Marke angemeldet ist.

Wenn keine identische Marke vorhanden ist, muss noch entschieden werden, ob es nicht sinnvoller ist die Bildmarke in schwarz-weiß anzumelden als in farbig.

Denn die schwarz-weiß Eintragung umfasst grundsätzlich auch den Schutz für abweichende Farben (soweit die Konstraste identisch bleiben), eine farbige Anmeldung umfasst vorwiegend den Schutz für die spezielle Farbe, so dass andersfarbige Eintragungen ggf. nur als ähnlich und nicht als identisch bewertet werden könnten. Aber wenn nun nur ähnliche Marken sich gegenüber stehen, dann wäre bei einer farbigen Eintragung die Verwechslungsgefahr mit einer nur ähnlichen, aber farbig identischen Marke stärker zu bewerten, so dass die farbige Eintragung hier durchsetzungsstärker wäre.

Wenn auch diese Entscheidung getroffen wurde, ist es erforderlich, die Bilddatei in einer ordentlichen Auflösung vorliegen zu haben, damit nicht durch eine schlechte Bildqualität der Gesamteindruck der Marke negativ beeinträchtigt wird. Wir raten immer dazu einen Testausdruck der Bildmarke auf mindestens DIN A5 durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Darstellung nicht verpixelt ist.

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„Was ist eine Wort-Bild-Marke und warum ist diese sinnvoll?“